Mitgliedschaft im BBK Marburg-Mittelhessen e.V.

Wer kann Mitglied im BBK werden?

  1. Aufgenommen wird, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Bildende Kunst an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Institution nachweist.
  2. Aufgenommen werden kann, wer eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen kann.
  3. Aufgenommen wird, wer bereits Mitglied in einem anderen Bezirks- oder Landesverband des BBK ist.

Über die Aufnahme entscheidet in der Regel eine Kommission des jeweiligen Regionalverbandes.
Das Aufnahmeverfahren findet einmal im Halbjahr statt.

Ihre vollständig ausgefüllte Bewerbung richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@~@bbk-marburg.~.de

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen können sie hier herunterladen.

Vorteile der Mitgliedschaft

Durch die Mitgliedschaft in einem BBK-Verband erhalten Sie wichtige berufsspezifische Informationen und  unterstützen zugleich dessen Arbeit und Engagement. Als Berufsvertretung Bildender Künstler*innen versteht er sich als eine Solidargemeinschaft, die sich bundesweit und über die Grenzen Deutschlands hinaus für die Bildende Kunst und die Belange Bildender Künstler*innen stark macht.

Als Mitglied

  • … erhalten Sie aktuelle Informationen zu Ausschreibungen, Stipendien, Wettbewerben etc. über die Internetseite (mit teilweise exklusiver Veröffentlichung) und über den Newsletter des BBK-Bundesverbandes.
  • … schicken wir Ihnen quartalsweise die BBK-Zeitschrift kultur politik mit aktuellen berufsspezifischen Informationen und Schwerpunktthemen. Der Preis ist Bestandteil des Mitgliedsbeitrags.
  • … informieren wir Sie regelmäßig über unsere Veranstaltungen und Projekte.
  • … können Sie die ProKunsT. Handbuch Bildende Kunst – Steuern – Verträge – Rechtsfragen zum Mitgliedervorzugspreis erwerben.
  • … stellt die IGBK den BBK-Mitgliedern den Internationalen Künstlerausweis der International Association of Art (IAA) zum Preis von 10 Euro (sonst 35 Euro) aus, der weltweit einen freien bzw. ermäßigten Eintritt in zahlreiche Museen und Ausstellungshäuser ermöglicht.
  • … wertet die Künstlersozialkasse die Mitgliedschaft im BBK als Bestätigung einer professionellen Künstlereigenschaft, was u. U. eine angestrebte Mitgliedschaft in der KSK günstig beeinflusst.
  • … erhalten Sie Unterstützung in berufsspezifischen Fragen und sozialen Belangen bspw. durch weiterführende Informationen oder die Vermittlung von Beratungsstellen.


Als Mitglied unterstützen Sie Ihren Berufsverband

  • … bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit ein und der Kontaktpflege zu Bundesministerien, Parteien und nachgeordneten Behörden sowie zu Vertreter*innen der Gremien der Europäischen Union.
  •  bei der Lobbyarbeit für Kunst am Bau (Leitfaden, Sachverständigenkreis, Förderverein Baukultur, Beratung der Mitglieder), für die Bewahrung von Künstler*innennachlässenfür die Sicherung der Künstlersozialkasse und viele andere berufsspezifische Themen.
  •  beim Ausbau des Arbeitsfelds Kulturelle Bildung, u. a, über das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung".
  •  bei  der Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit über Symposien, Publikationen, die Zeitschrift kultur politk, die Website, den monatlichen Newsletter und die sozialen Medien.
  •  bei der Interessenvertretung in Gremien wie z. B. Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Internationale Gesellschaft der bildenden Künste (IGBK), Künstlersozialkasse, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Kulturrat, Deutscher Kunstrat, Initiative Urheberrecht, Initiative Ausstellungsvergütung etc.