BBK Marburg-Mittelhessen

Herzlich Willkommen beim Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Regionalverband Marburg-Mittelhessen e.V.

Der in Bundes-, Landes- und Regionalverbänden organisierte BBK bildet eine starke Solidargemeinschaft und Lobby für alle Bildenden Künstlerinnen und Künstler in Deutschland. Im ständigen Kontakt mit dem Gesetzgeber, den zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden bemüht sich der BBK auf Bundes- und Landesebene um adäquate gesetzliche und soziale Rahmenbedingungen für unseren Berufsstand.

Der Regionalverband BBK Marburg-Mittelhessen vertritt die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Künstlerschaft gegenüber den politischen Institutionen vor allem auf regionaler und kommunaler Ebene und bemüht sich unter anderem um Ausstellungsmöglichkeiten und finanzielle Förderung.

Deine Vorteile als Mitglied:

  • Vernetzung und Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
  • finanziell geförderte Beteiligungen an Gemeinschaftsausstellungen und Kunstprojekten
  • vereinfachte Aufnahme in die Künstlersozialkasse
  • Möglichkeit zur Bewerbung für die Kunstmesse des BBK Kassel
  • Vergünstigter beziehungsweise freier Eintritt in über 100 Museen in Deutschland
  • Ermäßigte Gebühr für Internationalen Künstlerausweis
  • Möglichkeiten zur Professionalisierung (Online-Workshopreihe ProTalks, Zugriff auf Publikationen wie den Honorarrechner Rheinland-Pfalz)
    – Politische Vertretung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Künstler*innen
    – Urheberrechtsschutz durch die VG Bild-Kunst
  • Exklusiver Mitgliederrabatt i.H.v. 10% bei Gerstaecker Künstlerbedarf

Wie kannst Du Mitglied im BBK werden?

Aufgenommen wird

  • wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Bildende Kunst an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Institution nachweisen kann, oder
  • bereits Mitglied in einem anderen BBK-Verband ist.

Aufgenommen werden kann

  • wer einen artverwandten Beruf oder
  • eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit, oder
  • eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen kann, oder
  • einen künstlerischen oder artverwandten Beruf studiert (zu einem ermäßigten Beitrag).

In diesen Fällen entscheidet in der Regel eine Kommission des Regionalverbandes.

Bewerbungsunterlagen können hier heruntergeladen werden.

mit freundlicher Unterstützung von