Gründung des BBK

In der Frankfurter Paulskirche trafen sich am 10. November 1972 zahlreiche Künstlerorganisationen aus der ganzen Bundesrepublik zu einem Kongress unter dem Motto:
»Mehr Solidarität zum gemeinsamen Handeln«

Ergebnis dieses denkwürdigen Kongresses war die Gründung des BBK als eine gemeinsame Plattform, um vom Bundestag und von der Bundesregierung Verbesserungen der sozialen und
berufsspezifischen Bedingungen für Künstlerinnen und Künstler einfordern zu können.

Dazu wurden Visionen formuliert für die Zukunft, z. B. eine spezielle Krankenversicherung und eine Alterssicherung für Künstlerinnen und Künstler, eine Organisation zum Schutz des Urheberrechts für die künstlerische Produktion, ein geregeltes System für die Ausschreibung von Wettbewerben bei Kunst am Bau, eine Ausstellungsvergütung. Die meisten dieser Visionen, deren Verwirklichung damals kaum jemand für möglich gehalten hätte, sind inzwischen Realität:
Es gibt die Künstlersozialkasse, es gibt die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, es gibt den Leitfaden Kunst am Bau der Bundesregierung.

Schon bald nach seiner Gründung nahm der BBK Verbindung zum Verband Bildender Künstler der DDR (VBK) auf. In der Folgezeit wurden die Kontakte weiter gepflegt und auch gemeinsame Ausstellungsprojekte realisiert. Nachdem sich dieser VBK in Folge der politischen Veränderungen auflöste, unterstützte der BBK die Gründung von Landesverbänden in den neuen Bundesländern, die im Laufe des Jahres 1991 dem BBK beitraten.

Mit seinen über 10.000 Mitgliedern ist der BBK nicht nur die größte, sondern auch die erfolgreichste Künstlerorganisation in der Europäischen Union.

Aufgaben des BBK

Der BBK ist seit 1948 die berufsständische Vertretung professionell arbeitender Maler, Zeichner, Grafiker, Bildhauer, Objektemacher, Multimedia-, Foto- und aller anderen bildenden Künstlerinnen und Künstler. Der Verband hat die Aufgabe, sich bei allen beruflichen Fragen seiner Mitglieder im regionalen Bereich helfend und klärend einzusetzen. Im BBK Hessen sind zur Zeit über 550 Mitglieder organisiert. Bundesweit sind ca. 10.000 Mitglieder, in 16 Landesverbänden organisiert.

 

Was haben Künstlerinnen und Künstler von der Arbeit des BBK?

BBK-Vertreter nehmen Interessen bildender Künstlerinnen und Künstler in beratenden Fachgremien wahr. Mit eigenen Ausstellungen, Katalogen, Beteiligungen an Kulturveranstaltungen u. ä. tritt der BBK nach außen und trägt damit zum vielfältigen Kulturleben bei. Informationsveranstaltungen werden zur Weiterbildung und Professionalisierung der Künstlerinnen und Künstler durchgeführt.

 

Der BBK tritt für folgende Ziele ein:

  • Mitbestimmung im politischen Bereich über Beiräte und die Mitarbeit in Sachgremien 
  • Verbesserung der Kunst- und Künstlerförderung 
  • Sicherung des Arbeitsplatzes durch
    – Förderung der Bildung und Ausbildung im bildkünstlerischen Bereich
    – Erleichterung der Existenzgründungen im Kunst- und Kulturbereich
    – Verwirklichung eines kulturfreundlichen Steuerrechts
    – Wahrung der Urheberrechte im künstlerischen Bereich
    – Verankerung einer Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz
    – Sicherung der Beteiligung an Baumaßnahmen der öffentlichen Hand und Transparenz der Wettbewerbe 
  • Verbesserung der sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler durch das Künstlersozialversicherungsgesetz 
  • Aufhebung der Benachteiligung von Künstlerinnen 
  • Sicherung der Atelierversorgung zu annehmbaren Kosten